INFO


Dein Weg zum Ausweis Kat. B

1. Nothelferkurs besuchen

Dieser dauert 10 Stunden und ist obligatorisch.

Vermittelt wird das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen und lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Der Kurs kann bei jedem anerkannten Anbieter besucht werden und kostet ca. CHF 100.-, (abhängig vom Anbieter). Nach Abschluss des Kurses erhält du einen offiziellen Nothelferausweis, der 6 Jahre gültig ist.

2. Lernfahrausweis beantragen

Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nothelferkurs-Zertifikat
  • Sehtest vom Optiker
  • aktuelles farbiges Passfoto (35 x 45 mm)
  • ID oder Ausländerausweis für die Bestätigung.
Für die Bestätigung und Prüfung in Basel-Land, bei der Gemeindeverwaltung deiner Wohngemeinde.

Antragsformular

Für die Bestätigung und Prüfung in Basel-Stadt, bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK, Clarastr.38, 4058 Basel.

Antragsformular

3. Basistheorieprüfung bestehen

50 Fragen mit weniger als 15 Fehlerpunkten innert 50 Minuten beantworten.

Bestandene Basistheorieprüfung ist unbeschränkt gültig.

App-/Software-Empfehlung: iTheorie (original Prüfungsfragen der asa)

4. Lernfahrausweis erhalten

gültig für zwei Jahre

Eine Lernphase von 12 Monaten ist erforderlich, wenn der Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erworben wird.

5. Lernfahrten durchführen

zu beachten:

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson erforderlich (Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B besitzt und dieser nicht mehr auf Probe ist.)
  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

6. Verkehrskunde Unterricht (VKU) besuchen

Voraussetzung ist:

  • einen gültigen Lernfahrausweis der Kat. A, A1, oder B besitzen
  • Verkehrskunde Unterricht (VKU) muss vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung absolviert werden.

7. Praktische Führerprüfung

dauert ca. 45-60 Minuten

Anmeldung für die praktische Prüfung erfolgt erst nach dem Erreichen der Prüfungsreife. Diese wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt.

Wichtig, Prüfungsexperten können dir zu Beginn der Fahrt Fragen zu Fahrzeugkentnissen stellen.

8. Führerausweis auf Probe

Probezeit 3 Jahre

Nach bestandener Praktischer Führerprüfung musst du innerhalb der ersten 12 Monate den 2Phasen-Kurs (WAB) besuchen. Bei Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird die Probezeit um 1 Jahr verlängert. Nach Ablauf der Probezeit wird der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons zugestellt.

Anbieter für 2Phasen-Kurse (WAB):

https://www.wabgmbh.ch

https://www.drivecenterbasel.ch

https://drivers-cc.ch

Ablauf der Fahrstunde


Eine Lektion von 60 Minuten beinhaltet folgende Punkte:

1. Begrüssung kurzem Rückblick auf vorherige Lektion und Abklärung offener Fragen

2. Instruktion erklärung Ablauf aktueller Stunde mit Einführung neuer Themen.

3. Praktischer Fahrunterricht Fahrt zum Übungsort mit konzentration auf aktuelles Hauptthema zum Zweck der Übung und Verbesserung.

4. Schlussgespräch Feedback und Tips zur Verbesserung sowie Hinweise für Private Fahrten.

5. Planung von neuem Termin und ausfühlen der individuellen Ausbildungskarte.

Für jeden Schüler wird eine individuelle Ausbildungskarte geführt und der den genauen Ausbildungsstand dokumentiert.

Preise Kat. B


Kosten für Fahrstunden:

  • 1 Lektion (60 Min.) = CHF 100.–
  • Einmalige Administrationsgebühr = CHF 110.-

Kosten für die 1. und 2. Praktische Prüfung:

  • CHF 210.– beinhaltet Einfahren vor Prüfungsstart, Fahrschulfahrzeug für die Prüfung (60 Min.) und Administration
  • CHF 138.– Gebühren der MFP
  • Total: CHF 348.-

Kosten für die 3. Praktische Prüfung:

  • CHF 250.– beinhaltet Einfahren vor Prüfungsstart, Fahrschulfahrzeug für die Prüfung (90 Min.) und Administration
  • CHF 230.– Gebühren der MFP
  • Total: CHF 480.-

Versicherungs- und Administrationspauschale

Von jedem Fahrschüler wird bei Beginn der Fahrausbildung eine einmalige Versicherung und Administrationspauschale von CHF 110.- erhoben.

Autofahren mit 17 in der Schweiz:


Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.

Anmerkung: Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe hat. Die praktische Prüfung kann frühestens ein Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.

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