INFO
Vorschulung (VS) Du lernst, das Fahrzeug richtig zu bedienen und die einzelnen Bewegungsabläufe miteinander zu koordinieren.
Folgende Punkte werden behandelt:
Grundschulung (GS) Automatisieren der Fahrzeugbedienung sowie die Entwicklung des Spur- und Geschwindigkeitsgefühls.
Folgende Punkte werden behandelt:
Hauptschulung (HS) Einflüsse der Verkehrsumwelt (Verkehrspartner) kennen und berücksichtigen lernen.
Folgende Punkte werden behandelt:
Perfektionsschulung (PS) Die Themen der vorangegangenen Lernstufen selbstständig, korrekt und sicher umsetzen.
Motto: Planen Beobachten Anzeigen Handeln
Folgende Punkte werden behandelt:
Manöverschulung (MS) Dein Fahrzeug und seine Dimensionen besser kennen lernen und deine Rundumsicht optimieren.
Eine Lektion von 60 Minuten beinhaltet folgende Punkte:
1. Begrüssung kurzem Rückblick auf vorherige Lektion und Abklärung offener Fragen
2. Instruktion erklärung Ablauf aktueller Stunde mit Einführung neuer Themen.
3. Praktischer Fahrunterricht Fahrt zum Übungsort mit konzentration auf aktuelles Hauptthema zum Zweck der Übung und Verbesserung.
4. Schlussgespräch Feedback und Tips zur Verbesserung sowie Hinweise für Private Fahrten.
5. Planung von neuem Termin und ausfühlen der individuellen Ausbildungskarte.
Für jeden Schüler wird eine individuelle Ausbildungskarte geführt und der den genauen Ausbildungsstand dokumentiert.
Kosten für Fahrstunden:
Kosten für die 1. und 2. Praktische Prüfung:
Kosten für die 3. Praktische Prüfung:
Versicherungs- und Administrationspauschale
Von jedem Fahrschüler wird bei Beginn der Fahrausbildung eine einmalige Versicherung und Administrationspauschale von CHF 110.- erhoben.
Preise und Bezahlung
Versicherung
Fahrstundentermine
Psychoaktive Substanzen & Alkohol
Bussgelder
Paket-Angebote
Praktische Fahrprüfung
Sonstiges
Für die Fahrstunden können keine Arbeitskleider akzeptiert werden (gilt für Handwerkerberufe wie Schreiner, Maler, Mechaniker, Bauleute etc.).
Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.
Anmerkung: Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe hat. Die praktische Prüfung kann frühestens ein Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.
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