ANGEBOT
Für mehr Sicherheit am Steuer:
Haben Sie Ihren Führerschein, jedoch schon längere Zeit nicht mehr aktiv am Strassenverkehr teilgenommen? Ich biete massgeschneiderte Auffrischungsfahrstunden an, um Ihre Fahrkompetenzen zu aktualisieren.
Mein Angebot:
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch (076 699 00 01).
Zurück ans Steuer – sicher und kompetent!
Umtausch eines ausländischen in einen Schweizer Führerschein:
Personen, die sich mit einem ausländischen Führerschein in der Schweiz niederlassen, dürfen 12 Monate lang mit diesem Ausweis in der Schweiz die Kategorie führen, die in ihrem Ausweis eingetragen ist. Danach erlischt die Lenkerlaubnis. Spätestens nach Ablauf dieser 12 Monate muss ein Antrag auf Umschreibung in einen Schweizer Führerschein bei der Motorfahrzeugkontrolle des Wohnsitzes gestellt werden.
Basel-Stadt Motorfahrzeugkontrolle MFK BS, Clarastr.38, 4058 Basel.
Basel-Landschaft Motorfahrzeugkontrolle MFK BL, Ergolzstrasse 1, 4414 Füllinsdorf
Von der Kontrollfahrt befreit sind grundsätzlich Bürger/innen aus einem EU- oder EFTA-Staat. Sie müssen jedoch den ausländischen Führerausweis spätestens ein Jahr nach dem Einreisedatum umschreiben lassen.
Bei der Kontrollfahrt, erfolgt eine Abklärung, ob die Person das Fahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregeln sicher durch den Strassenverkehr bewegen kann.
Die Prüfungsfahrt dauert 45 - 60 Minuten und führt über verschiedene Strecken innerorts, ausserorts und auf der Autobahn. Dabei werden folgende Punkte beachtet und bewertet:
Wenn die Kontrollfahrt nicht bestanden wird, wird der ausländische Führerausweis vom Strassenverkehrsamt entzogen bzw. aberkannt. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden (Art. 29 Verkehrszulassungsverordnung). Das Nichterscheinen zur Kontrollfahrt gilt als nicht bestanden. Für einen Schweizer Führerschein muss der reguläre Prozess absolviert werden:
Nothelferkurs Theorieprüfung Lernfahrausweis Verkehrskundeunterricht Fahrlektionen praktische Fahrprüfung.
Grundvoraussetzungen für die Taxiprüfung, Klaglose Fahrpraxis von mindestens 1 Jahr mit Kategorie B.
Unterlagen für die Anmeldung:
Bei einem positiven Entscheid des Lernfahrgesuchs für BPT, sendet das regionale Strassenverkehrsamt dir Informationen für eine medizinische Untersuchung bei einem Vertrauensarzt zu. Diese Untersuchung muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden, und der ärztliche Bericht ist ans Strassenverkehrsamt weiterzuleiten. Anschliessend erhältst du das Anmeldeformular für die Zusatztheorieprüfung ARV2.
Die Theorieprüfung (ARV2, Arbeits- und Ruhezeitverordnung) dauert maximal 45 Minuten und kann in den Sprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch absolviert werden. Von 30 Fragen sind maximal 3 Fehler erlaubt.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Prüfung folgt der praktische Teil.
Die Ausbildungsinhalte umfassen:
Die Prüfung kann mit dem eigenen oder dem Fahrschulfahrzeug absolviert werden. Nach bestandener praktischer Prüfung kannst du eine Ortskundeprüfung ablegen (Gesuch um Erteilung einer kantonalen Taxifahrbewilligung), um eine Taxilizenz zu beantragen. Mit dieser Lizenz kannst du die städtischen Taxistandplätze benutzen.
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