aktuell
Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.
Anmerkung: Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und ihren Führerausweis nicht mehr auf Probe hat. Die praktische Prüfung kann frühestens ein Jahr nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.